Auktionsbedingungen

1.     Anwendungsbereich

  • Die vorliegenden AGB gelten für die Versteigerung von Gegenständen im Rahmen des gemeinnützigen Projekts „Benefiz-Auktion“ ab dem 01.10.2019 auf der Website www.galeriegladbeck.de (nachfolgend „Website“) und am 10.11.2019 in den Räumlichkeiten des Verein der Freunde und Förderer der Neuen Galerie Gladbeck e. V., Bottroper Str. 17, 45964 Gladbeck (nachfolgend „Versteigerer“).
  • Sie sind jederzeit abrufbar unter www.galeriegladbeck.de/auktionsbedingungen und in den Räumlichkeiten des Versteigerers am 10.11.2019 einsehbar.

2.     Versteigerung

  • Die Versteigerung erfolgt im Namen des Versteigerers für eigene Rechnung. Die Erlöse der Versteigerung werden zu 100% für gemeinnützige Zwecke verwendet. Der Versteigerer handelt ohne jedwede Gewinnerzielungsabsicht und erhält keine Provision.
  • Die Versteigerungsgegenstände werden zunächst auf der Website zur Veranschaulichung abgebildet und beschrieben. Die Abbildungen und Beschreibungen bieten keine Gewähr für die Beschaffenheit und das Erscheinungsbild (z.B. Farbe) des Gegenstandes. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie.
  • Die Gegenstände sind gebraucht und werden in der Beschaffenheit versteigert, in der sie sich im Zeitpunkt der Versteigerung befinden.
  • Der Versteigerer bestimmt Ort und Zeitpunkt der Versteigerung. Er ist berechtigt den Ort oder die Zeit jederzeit zu ändern.

3.     Durchführung der Versteigerung

  • Die Versteigerung erfolgt in zwei Phasen. Bieter haben zunächst die Möglichkeit ab dem 01.10.2019 auf der Website ein Gebot, daher ein rechtlich bindendes Angebot abzugeben (nachfolgend „Online-Versteigerung). Die Versteigerung wird dann am 10.11.2019 in den Räumlichkeiten des Versteigerers fortgesetzt (nachfolgend „Vor-Ort-Versteigerung“). Online-Gebote können bis 48 Stunden vor Beginn der Vor-Ort-Versteigerung abgegeben werden. Bieter dürfen nur volljährige Personen sein.
  • Der Zuschlag, daher die Annahme des Angebotes, erfolgt erst bei der Vor-Ort-Versteigerung an den Höchstbietenden. Die online abgegebenen Gebote bleiben bestehen und können bei der Vor-Ort-Versteigerung überboten werden. Bieter können also auch erst bei der Vor-Ort-Versteigerung ein Gebot abgeben. Online-Bieter können auch dann den Zuschlag erhalten, wenn sie bei der Vor-Ort-Versteigerung nicht zugegen sind. Voraussetzung ist, dass ihr Gebot weder online noch vor Ort überboten wird und diese den Zuschlag erhalten.
  • Jeder Bieter erhält vom Versteigerer eine Bieternummer, entweder nach der Registrierung auf der Website oder zum Beginn der Vor-Ort-Veranstaltung. Nur unter einer Bieternummer abgegebene Gebote werden auf der Versteigerung berücksichtigt.
  • Bieter, die bereits online bieten möchten, müssen sich auf der Website registrieren. Für die Registrierung sind folgende Angaben zwingend erforderlich.
  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Der Bieter verpflichtet sich, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Er wird bei der Registrierung einen Benutzernamen und ein sicheres Passwort festlegen. Der Bieter darf diese Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Er ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dritte die Zugangsdaten nicht erlangen können. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet er dem Versteigerer für daraus entstandene Schäden.

  • Die Versteigerung des jeweiligen Gegenstandes beginnt mit der Freischaltung des Gegenstandes auf der Website. Fortgesetzt wird die Auktion durch den Aufruf des jeweiligen Gegenstandes bei der Vor-Ort-Versteigerung durch den Auktionator. Die Reihenfolge des Aufrufs bestimmt der Versteigerer bzw. Auktionator nach freiem Ermessen. Die Gebote werden jeweils um 100,00 Euro oder 200,00 Euro gesteigert, sofern der Versteigerer oder der Auktionator nicht etwas anderes bestimmt.
  • Das Gebot des Bieters stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zu dem gebotenen Preis dar. Durch den Zuschlag des Auktionators kommt zwischen dem Versteigerer und dem Höchstbieter der Vertrag zustande.
  • Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abnahme des Gegenstandes und zur Zahlung des Kaufpreises. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags. Der Auktionator hat das Recht, ohne Begründung ein Gebot abzulehnen oder den Zuschlag zu verweigern. Wird ein Gebot abgelehnt oder der Zuschlag verweigert, bleibt das vorangegangene Gebot wirksam.
  • Der Versteigerer bzw. Auktionator sind berechtigt, Posten während der Auktion zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen.

4.     Kaufpreis, Zahlung, Abnahme, Eigentumsvorbehalt

  • Der Kaufpreis entspricht dem Gebot, welches den Zuschlag erhalten hat (Hammerpreis) – ein Aufgeld wird nicht erhoben. Der Kaufpreis wird sofort mit dem Zuschlag zur Zahlung fällig.
  • Der Kaufpreis ist in Euro entweder bar vor Ort oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuschlag per Banküberweisung an den Versteigerer zu entrichten. Der Gegenstand wird dem Ersteigerer erst ausgehändigt, wenn der Kaufpreis vollständig entrichtet wurde.
  • Der Käufer ist verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand spätestens zwei Wochen nach Zuschlag und nach vorheriger telefonischer Anmeldung beim Versteigerer abzuholen. Holt der Käufer den Gegenstand nicht innerhalb von zwei Wochen ab, so gerät er in Annahmeverzug.
  • Das Eigentum geht auf den Käufer erst nach vollständiger Begleichung des Kaufpreises über.

5.     Nachverkauf

  • Der Versteigerer behält sich vor nicht versteigerte Gegenstände in den Nachverkauf zu geben. Der Nachverkauf gilt als Teil der Versteigerung.
  • Der Interessent kann telefonisch, schriftlich oder online unter galeriegladbeck.de ein Gebot abgeben. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Versteigerer das Gebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang in Textform annimmt. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten entsprechend.

6.     Gewährleistung & Widerrufsrecht

  • Es geltend die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
  • Der Kunstgegenstand wird in der Beschaffenheit veräußert, in der er sich bei Erteilung des Zuschlags befindet und vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden konnte. Weitere Beschaffenheitsmerkmale sind nicht vereinbart.
  • Ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB nicht.

7.     Haftung

  • Der Versteigerer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Der Versteigerer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
  • Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von des Versteigerers der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Versteigerers ausgeschlossen.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Versteigerers.

8.     Schlussbestimmungen

  • Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
  • Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, welche unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.
  • Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.